Das Einreichungsverfahren für das
36. FILM FESTIVAL COLOGNE ist eröffnet.
Schon jetzt sehen, was morgen wichtig ist! – mit diesem Anspruch präsentieren wir vom 29. Oktober bis 5. November 2026 in unseren Wettbewerbsreihen wieder herausragende Arbeiten audiovisuellen Erzählens.
Es können Spielfilme, Fernsehfilme, Dokumentarfilme und Serien für die folgenden Reihen eingereicht werden:
- NRW-Wettbewerb
- Best of Cinema Fiction
- Best of Cinema Documentary
- Top TV
- Look
- Special Screenings
Die besten Arbeiten zeichnen wir mit diesen Awards aus:
- Filmpreis NRW, dotiert mit 20.000 Euro, für den besten Beitrag der Reihe NRW Wettbewerb
- The Hollywood Reporter Award, dotiert mit 10.000 Euro, für den besten fiktionalen Beitrag der Reihen Best of Cinema Fiction, Top Ten TV oder Look
- phoenix Preis, dotiert mit 10.000 Euro, für den besten dokumentarischen Beitrag der Reihen Best of Cinema Documentary, Top Ten TV oder Look
Weiterhin verleihen wir den Filmpreis Köln, dotiert mit 25.000 Euro, und den International Actors Award, dotiert mit 10.000 Euro, an herausragende deutsche oder internationale Regie- und Schauspielgrößen.
Zulassung zum Wettbewerb
Einreichung
Die Online-Einreichung erfolgt über die Plattform Filmchief. Für die Präsentation beim Festival muss ein entsprechendes DCP vom Einreichenden zur Verfügung gestellt werden. Das FILM FESTIVAL COLOGNE erhebt keine Anmelde- oder Einreichungsgebühren.
Anmeldeschluss
31. Juli 2026, 23:59 (CET)
Genres/Formate
Zugelassen sind Spiel-, Dokumentar- und Fernsehfilme sowie Serien aller Genres ab einer Lauflänge von 45 Minuten. Kurzfilme mit einer Lauflänge unter 45 Minuten werden nicht beachtet.
Produktionsjahr
Die Fertigstellung des Projektes darf nicht länger als Oktober 2025 zurückliegen.
Kinoauswertung und Erstausstrahlung
Eingereichte Programme dürfen vor dem FILM FESTIVAL COLOGNE 2026 in Deutschland nicht veröffentlicht sein.
Premierenstatus
Potentielle Deutschland-, Europa- oder Weltpremieren werden bei der Programmauswahl bevorzugt behandelt.
Untertitel
Einreichungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache produziert wurden, müssen englisch untertitelt sein.
Filmpreis NRW
Die für den Filmpreis NRW qualifizierten Filme dürfen vor Beginn des FILM FESTIVAL COLOGNE 2026 keinen Kinostart in Deutschland gehabt haben und müssen majoritär von einem Unternehmen mit Sitz in NRW hergestellt oder zu maßgeblichen Teilen in NRW gedreht worden sein.
Sonstige Vereinbarungen
Bei der Auswahl eines Beitrags durch die Jury erhalten die Veranstalter das Recht zur Vorführung während des FILM FESTIVAL COLOGNE 2026 innerhalb einer von der Jury zu bestimmenden Festivalreihe. Mit der Anmeldung eines Beitrags werden die vorstehenden Richtlinien und Sonstigen Vereinbarungen anerkannt. Eingereichte Beiträge können ohne Begründung abgelehnt werden. Mit der Einreichung erklären sich die Einreichenden damit einverstanden, dass die im Rahmen der Einreichung angegebenen Kontakt- und personenbezogenen Daten von den Veranstaltern zum Zweck der Durchführung und Organisation des FILM FESTIVAL COLOGNE gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus willigen die Einreichenden ein, künftig Informationen, Einladungen und Hinweise zu Veranstaltungen, Ausschreibungen und sonstigen Belangen des FILM FESTIVAL COLOGNE per E-Mail oder auf anderem angegebenen Kommunikationsweg zu erhalten. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Bei Auswahl eines eingereichten Programms für das FILM FESTIVAL COLOGNE 2026 verpflichten sich die Einreichenden, sämtliche für die Präsentation des Programms erforderlichen Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Vorführmaterialien (einschließlich
DCP), Presse- und Szenenstills, Trailer, Synopsis, Produktionsinformationen sowie Angaben zu Cast und Crew und sonstige für die Festivalkommunikation relevante Unterlagen.
Die Einreichenden räumen den Veranstaltern des FILM FESTIVAL COLOGNE ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes und weiterübertragbares Recht ein, diese eingereichten Materialien in allen Medien für das FILM FESTIVAL COLOGNE im Zusammenhang mit der Durchführung, Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung dieser Festivalausgabe sowie auch zur Bewerbung und Kommunikation zukünftiger Festivalausgaben zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen und öffentlich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Einreichenden, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, Mitwirkende des Programms, insbesondere Regie, Produzent, Darsteller oder andere maßgebliche Beteiligte, für Filmgespräche, Interviews, Publikumsgespräche, Presseveranstaltungen sowie sonstige der Vermittlung und Bewerbung des Programms dienende Veranstaltungen im Rahmen des FILM FESTIVAL COLOGNE zu gewinnen.
Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Festivals im Zusammenhang mit der Präsentation des eingereichten Programms entstehende oder dem Festival zur Verfügung gestellte Interviews, Zitate, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, Mitschnitte von Filmgesprächen, Publikumsgesprächen, Panels und sonstigen Veranstaltungen sowie daraus hergestellte Bearbeitungen, Zusammenschnitte und Dokumentationen vom FILM FESTIVAL COLOGNE zeitlich und räumlich uneingeschränkt archiviert, dokumentiert, veröffentlicht und für die Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Festivaldokumentation sowie die Bewerbung gegenwärtiger und zukünftiger Ausgaben des FILM FESTIVAL COLOGNE in allen Medien genutzt und verwertet werden dürfen.
FILM FESTIVAL COLOGNE
Cologne Conference GmbH
Machabäerstraße 5, 50667 Köln
Tel.: +49 221 788 785 10
einreichungen@filmfestival.cologne







